Ein spannendes Interview aus der WirtschaftsWoche und zwei neue Gesetze aus der vergangenen Woche:
1.)
Wer Immobilien hält, erlebt einen gigantischen Boom!
Immobilienmarkt in der Krise? Stimmt gar nicht, sagt einer der grössten privaten Wohnungseigentümer Deutschlands. Er rechnet mit einer fabelhaften Wertentwicklung, auch in den nächsten Jahren.
Hier der Link zum Interview als PDF aus der WirtschaftsWoche.
2.)
Wachstumschancengesetz bringt hohe Steuervorteile für Neubauwohnungen:
Dass sich die Koalition auf ihrer Klausurtagung im "Wachstumschancengesetz" auf eine degressive Abschreibung für den Wohnungsneubau geeinigt hat, war schon durchgesickert. Nun ist die Höhe der Abschreibung bekannt, welche wohl 7% der Baukosten für die ersten 4 Jahre sein soll (es gibt keine Baukostenobergrenzen).
Hier der Link zu Cash-Online.
3.)
Kaum ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung wurde so kontrovers diskutiert wie die Reform des Gebäudeenergiegesetzes GEG, auch als Heizungsgesetz bekannt. Nun hat es der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet.
Hier meine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte für Sie:
Der größte Aufreger bei der Diskussion um das neue Gesetz war der vermeintliche Zwang zum Austausch einer bestehenden Heizung. Hierzu kursieren immer noch viele Gerüchte und falsche Informationen. Fakt ist: In dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf gibt es keine generelle Austauschpflicht ab 2024. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden. Selbst defekte Heizungen müssen nicht getauscht, sondern dürfen repariert werden!
Der befürchtete Zeitdruck ist vom Tisch
Die strenge Regelung, dass Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben können werden müssen, gilt vorerst nur für Neubau! Für alle anderen Gebäude sollen die neuen Vorgaben sehr viel später greifen als zunächst geplant. Außerdem gibt es zahlreiche Ausnahmen, etwa wenn die Kosten der Sanierung den Wert der Immobilie übersteigen würden. Die ursprünglich vorgesehene Befreiung für Menschen, die über 80 Jahre alt sind, wurde hingegen aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Für Mehrfamilienhäuser gelten außerdem längere Fristen: Die Eigentümer haben drei Jahre Zeit, um sich für ihre zukünftige Heizung zu entscheiden. Nochmals längere Fristen gelten hier zum Beispiel beim Umbau von Etagenheizung auf Zentralheizung.
Durch das neue Heizungsgesetz kommt ein Thema ins Spiel, das bislang in der öffentlichen Diskussion kaum stattgefunden hat: die kommunale Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen ab 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Ist dort demnächst der Anschluss an ein Fernwärmenetz vorgesehen, dann kann dies eventuell sinnvoller sein, als etwa eine Wärmepumpe. Und die Antragsteller dürfen diese Planung abwarten. Kleinere Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern können sich damit noch bis 2028 Zeit lassen. Noch kleinere Gemeinden sind von der Wärmeplanung zunächst befreit. Apropos Fernwärme: Wer bereits jetzt an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, der muss ohnehin nichts unternehmen.
Wichtiger Hinweis: Gebäude die unter Denkmalschutz stehen sind von diesem Gesetz ausgenommen. Nachlesen können Sie das im §105:
Wie es nun weitergeht:
Sowohl die politische als auch die juristische Auseinandersetzung wird weitergehen. Mit der Mehrheit der Ampelkoalition wurde das Gesetz zwar verabschiedet aber Ende September befasst sich der Bundesrat damit. Erst, wenn dieser zustimmt, kann das Gesetz in Kraft treten.
In Karlsruhe steht dann irgendwann noch die abschließende Entscheidung an von der Klage des Abgeordneten Thomas Heilmann (CDU), der im Juli dagegen vorgegangen ist. Erst da wird dann endgültig entschieden, ob die Rechte der Bundestagsabgeordneten hierbei durch das hohe Tempo im Gesetzgebungsverfahren verletzt worden sind. Die Entscheidung könnte dann vor allem für künftige Gesetzgebungsverfahren Mindestanforderungen für die Beteiligung der Abgeordneten festlegen.
Wenn das Gebäudeenergiegesetz einmal beschlossen ist, sind weitere Klagen dagegen möglich. Dann würde sich das Bundesverfassungsgericht auch mit den inhaltlichen Fragen zum Gesetz beschäftigen.